Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise
Verkauft wird teils im eigenem Namen aus eigenem Bestand, teils auf Rechnung Dritter, bzw. im Auftrag.
Änderungen aller Details, wie Stückzahlen, Beschreibung, Preise wie auch "Zwischen Verkauf" u. Irrtümer der gesamten oder einzelnen Positionen bleibt ausdrücklich vorbehalten, bis zur Auftragsannahme u. Bestätigung.
Vor Besichtigung: Interessenschreiben v. wahren Kaufinteressenten sowie Kapitalnachweis nebst zwei Terminvorschlägen.
Keine Gewährleistung auf alle gebrauchten Artikel und Sonderposten bzw. Import/Exportwaren etc.
Kauf nur "Gebraucht wie besichtigt bzw. wie es steht und liegt"
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung vor Erteilung der Auftragsbestätigung,
da größtenteils Sonderartikel aus Posten oder ursprüngl. Bankenverwertungen, Restbeständen etc.
Bei Immobilien, Fabriken etc. sind die handels- u. gesetzl. Bestimmungen Bestandteil.
Weitergabe der Angebote an Dritte nicht gestattet.
Gerichtsstand:
Schiedsgericht der Industrie-u. Handelskammer zu Osnabrück/West-Deutschland bei Rechtsstreit.
Alle Beteiligten müssen sich diesem Schiedsgerichtsurteil bedingungslos unterwerfen.
Es wird dann keine weitere Instanz zugelassen.
Gerichtsstand für Mahnverfahren
D-49716 Meppen/Germany
Datenschutz
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und dessen Produkten. Um Ihre Informationswünsche umfassend erfüllen zu können, werden Sie evtl. um die Angabe von persönlichen Informationen gebeten. Diese Angaben sind vollkommen freiwillig. Alle Informationen, die Sie in einem beliebigen Land an eine unserer Websites schicken, können elektronisch an einen Server für eine dieser Sites in einem anderen Land übermittelt werden. Dort können diese Informationen außerhalb des Landes, in dem sie erfasst wurden, benutzt, gespeichert oder bearbeitet werden. Ihre persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Datenschutz und zur Datensicherheit erhoben und verwendet. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
Urheberrechte
Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt einschließlich Bilder und die Gestaltung unserer Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums. Die Verbreitung oder Veränderung des Inhalts dieser Seiten - im Ganzen oder in Teilen - einschließlich des sogenannten Framings und ähnlicher Maßnahmen ist ohne schriftliche Genehmigung der Website nicht gestattet.
Haftung
Die Informationen, die wir Ihnen auf unseren Website oder in sonstiger Form zur Verfügung stellen, wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und werden laufend aktualisiert. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. Die THA Germany schließt daher jede Haftung für Verluste bzw. direkte, indirekte oder Folgeschäden aus, die sich aus der Benützung und oder der Weitergabe von Daten bzw. des Zugriffs auf die Website oder aus Links zu Websites Dritter ergeben. THA-Germany übernimmt keine Garantie für Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website bereitgestellten Informationen Dies gilt insbesondere auch für Websites auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Es handelt sich dabei um fremde Websites auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben. Die THA Germany schließt daher eine Haftung für den Inhalt derartiger Seiten ausdrücklich aus. THA Germany ist auch nicht verantwortlich für die Datenschutzvorkehrungen der Betreiber derartiger Websites. Zudem lehnt THA-Germany jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab.
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Lizenzrechte
Wir hoffen, dass wir Ihre Erwartungen erfüllen. Wir weisen aber vorsorglich darauf hin, dass das darin enthaltene geistige Eigentum einschließlich Patenten, Marken und Urheberrechten rechtlich geschützt ist. Durch diese Website wird keine Lizenz zur
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Lieferbedingungen
Keine Gewährleistung auf alle Artikel, da größtenteils Sonderposten, bzw. Importware etc.
Selbstabholung bzw. gemäß Sondervereinbarung.
Mehrwertsteuer ist im zur Zeit gültigen Satz separat zu entrichten, aus dem Land, von wo die Ware/Projekt geliefert wird. Beispiel Deutschland und die Niederlande: z. Z. 19% MwSt.
Innerhalb der EU wird diese EU-MwSt. erst gutgeschrieben nach Zusendung der gültigen MwSt-Ident Nr. seitens des Bestellers. Ist diese ungültig muss an THA rückerstattet werden.
Außerhalb der EU wird die deutsche MwSt. auch separat erhoben und erst gutgeschrieben u. erstattet, wenn uns ein gültiger Ausfuhrnachweis der kompletten Lieferung vorgelegt wird, bei Auslandsversand.
Wird die Ware angezahlt, fällt alles an Risiko was den Kaufgegenstand betrifft an den Käufer über.
Der vollständige Eigentumsübertrag aber erst mit Zahlung des Kaufpreises, sowie aller Außenstände, die der THA geschuldet werden. Alle Zahlungen vom Käufer sind spesenfrei zu überstellen.
Weitere Agentenprovisionen, nur sofern Sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, werden erst vergütet, wenn THA Sie selbst erhalten hat oder aus eigenen Bestand veräußert hat und die gesetzliche Stornofrist von 30 Tagen danach abgelaufen ist und THA diese zweifelsfrei dem Dritten schuldet. Als Beweis gilt der schriftliche Nachweis, dass der Käufer vom Agenten geworben wurde, und THA diesen Käufer vorher nicht selbst schon kannte, gemäß der einschlägigen Maklergesetze.
Wird ein Angebot von einem Interessenten bei THA eingesehen oder abgefordert und kommt es zum Kauf, steht THA in jedem Fall eine Vergütung zu.
Reisekosten und eine Handelsmarge müssen THA erstattet werden, sollte die betreffend offerierte Ware anderweitig erworben werden.
Zahlung
Wie Angebot bzw. bei Abholung gegen sicheres Zahlungsinstrument bzw. gemäß Vereinbarung.
Es gelten die INCOTerms der aktuellen gesetzlichen Fassung.
Merkblatt zur Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen:
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gem. §4 Nr. 1b i. V. m. §6a UStG &
gem. §6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn
1. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige
Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat.
2. Der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegentand der Lieferung für sein
Unternehmen erworben hat und
3. Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung beim Abnehmer in einem anderen
Mitgliedsstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt.
Damit die innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei belassen werden kann, müssen beim liefernden Unternehmer die Ausfuhrnachweise gem. §17a UStDV und die buchmäßigen Nachweise gem. §17c UStDV vorliegen.
Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. §17a Abs. 1 UStDV bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer im
Geltungsbereich dieser Verordnung durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder gesendet hat. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Ausfuhrnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsfällen gem. §17a Abs. 2 UstDV in den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, soll der Unternehmer Nachweis hierüber wie folgt führen:
1. Durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a UStG)
2. Durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt,
insbesondere Lieferschein
3. Durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten sowie
4. In den Fällen der Beförderung des Gegenstandes durch den Abnehmer durch eine
Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung
in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern.
Ausfuhrnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im gemeinsamen
Versandverfahren gem. § 17a Abs. 3 UStDV wird der Gegenstand der Lieferung vom
Unternehmer oder Abnehmer im gemeinschaftlichen Versandverfahren in das übrige
Gemeinschaftsgebiet befördert, kann der Unternehmer den Nachweis hierüber abweichen von Abs. 2 auch wie folgt führen:
1. Durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung,
die nach Eingang des Rückscheins erteilt wird, sofern sich daraus die Lieferung in das
übrige Gemeinschaftsgebiet ergibt, oder
2. Durch eine Abfertigungsbestätigung der Abgangsstelle in Verbindung mit einer
Eingangsbestätigung der Bestimmungsstelle im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
Ausfuhrnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Versendungsfällen gem. §
17a Abs. 4 UstDV in den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den
Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, soll der Unternehmer den Nachweis hierüber wie folgt führen:
1. Durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14 a UStG)
2. Durch einen Beleg entsprechend § 10 Abs. 1. UStDV Spediteursbescheinigung
Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. §17c UStDV bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer im Geltungsbereich dieser
Verordnung die Voraussetzungen der Steuerfreiheit einschließlich Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar zu ersehen sein.
Der Unternehmer soll regelmäßig folgendes aufzeichnen:
1. Den Namen und die Anschrift des Abnehmers
2. Den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung,
die im Einzelhandel oder in einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise
erfolgt.
3. Den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers
4. Die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstandes der Lieferung
5. Den Tag der Lieferung
6. Das vereinbarte Entgelt
7. Die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet
8. Den Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet weitere Voraussetzungen siehe §17c Abs. 3 UStDV
Um diese Vorschriften erfüllen zu können benötigen wir von Ihnen:
- Ihre amtlich beglaubigte Umsatzsteueridentnummer
- Eine Kopie des Handelsregisterauszugs
- Eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- Eine Vollmacht des Geschäftsführers für die Abholung durch einen
Mitarbeiter, der sich ebenfalls mit seinem Personalausweis ausweisen muss
- Eine Bestätigung für den Empfang der Ware (Lieferschein)
- Eine Verbringungserklärung mit genauen Angaben wohin die Ware verbracht wurde und dass eine Erwerbsbesteuerung im Gemeinschaftsgebiet erfolgt
Bei den oben aufgeführten Angaben handelt es sich um die Mindestvoraussetzungen für den umsatzsteuerfreien Verkauf. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, weitere
Unterlagen zur Prüfung der Steuerfreiheit anzufordern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer von uns zu erhalten, um sich anschließend im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens bei den deutschen Behörden die Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Kredite/Darlehn/Joint-Venture-Capital:
Information, die auf besonderen Wunsch gefordert wurde, nur rein informativen Charakter besitzt und ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt wurde. Diese Informationen sind ohne jegliches Obligo. Zu keinem Zeitpunkt stellt die Weitergabe dieser Information eine Vermittlungstätigkeit im Sinne von § 93 HGB dar. Der Informationsgeber tritt ausnahmslos nur als Korrespondent auf und haftet weder für Inhalt noch für die Erfüllung von eventuell in der Folge geschlossenen Verträgen etc.. Die in diesem Zusammenhang erhaltenen Informationen sind weder als Produkt-, Rechts- u. Steuerberatung, noch als Angebot, Werbung, Aufforderung oder Vermittlung zu verstehen. Alle Angaben wurden so, wie vom Anbieter erhalten, wiedergegeben. Steuer- oder Rechtsrat wird nicht erteilt. Beratungsleistungen über das Angebot werden ebenfalls ausschließlich vom hierfür lizenzierten Anbieter erbracht. Änderungen der Konditionen sind jederzeit möglich. Sie können jederzeit ohne vorherige Ankündigung erfolgen und obliegen allein dem Anbieter. Weiterleitung an Dritte oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.